Geringwertige Wirtschaftsgüter
Wichtige Kundeninformation!
Geringwertige Wirtschaftsgüter: GWG-Abschreibung optimieren!
Seit dem 01.01.2018 ist die Grenze für eine Sofortabschreibung von sogenannten
geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800 Euro erhöht worden.
IHR VORTEIL:
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